Gründer aufgepasst! Neues Gesetz zwingt zu Änderungen bei geschäftlichen E-Mails
Mit dem 01.01.2007 trat das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister in Kraft. Wichtig ist vor allem für Gründer: Die gesetzlichen Pflichtangaben wie z.Bsp. bei Geschäftsbriefen von Kapitalgesellschaften gelten ab sofort auch für geschäftliche E-Mails.
Pflichtangaben sind z.Bsp.:
- die Firmenbezeichung,
- der Geschäftsführer,
- Registergericht und HR-Nummer
- Umsatzsteuer ID und Steuernummer
Natürlich kann nach einer Sinnhaftigkeit solcher Gesetze gefragt werden (siehe z.Bsp. im Heise Artikel). Jedoch bedeutet eine Nichtbeachtung für den Gründer ein zusätzliches Risiko, denn bis zu 5000 € Bußgeld sind möglich. Da bekanntermaßen besonders Abmahnanwälte diese Chance nutzen, um unerfahrene Entrepreneurs wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, sollte schnell gehandelt werden.
Wir bei Schaltzeit haben heute unsere Signaturen umgestellt.
Ein Muster sei hier als Bild mit beigefügt.













